|
Pendlerpauschale gilt wieder |
|
|
|
|
Wednesday, 4. February 2009 |
Pendlerpauschale gilt wieder
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich mit Urteil vom 9.12.2008 nicht der Rechtsauffassung der Bundesregierung angeschlossen und - wie schon zuvor der Bundesfinanzhof - die Neuregelung zur Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt.
Hintergrund: Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten bis zum Jahr 2006 als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei den Einkünften steuerlich abgezogen werden. Dies geschah grundsätzlich in Form einer von tatsächlichen Kosten unabhängigen (Pendler-)Pau-schale je Arbeitstag in Höhe von zuletzt 0,30 € pro Entfernungskilometer.
Mit Wirkung ab 2007 bestimmte der Gesetzgeber, rJass die Aufwendungen für die Wege zur regelmäßigen Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind, dass aber „zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen" für Fahrten ab dem 21. Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 € „wie Werbungskosten" anzusetzen ist. Dieser Regelung folgte das BVerfG nicht. Der Gesetzgeber muss die Pendlerpauschale neu regeln. Wie eine künftige Neuregelung der Pendlerpauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2010 aussehen wird, will die Bundesregierung zur gegebenen Zeit entscheiden. Das Bundesfinanzministerium teilt dazu mit, dass ab dem 1.1.2009 damit automatisch wieder das bis zum 31.12.2006 geltende Recht anzuwenden ist. Wer in seiner Steuererklärung 2007 im Vertrauen auf die Gesetzesänderung keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht hat, sollte dies nunmehr seinem Finanzamt mitteilen, das dann auch von Amts wegen die Änderung der Steuerfestsetzung für 2007 veranlasst.
Ist der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 920 € schon durch andere Werbungskosten ausgeschöpft, verringert sich die steuerliche Bemessungsgrundlage um bis zu 1.320 € und die Steuerschuld je nach individuellem Grenzsteuersatz. Gleichzeitig besteht für Arbeitgeber wieder die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung bei Fahrtkostenzuschüssen für die ersten 20 km.
|
|
Letzte Aktualisierung ( Monday, 8. February 2010 )
|
|
|
Das Jahressteuergesetz 2009 ist seit dem 1.1.2009 in Kraft |
|
|
|
|
Wednesday, 4. February 2009 |
|
Das Jahressteuergesetz 2009 ist seit dem 1.1.2009 in Kraft Der Bundesrat hat am 19. 12.2008 dem vom Bundestag am 28.11.2008 verabschiedeten Jahressteuergesetz (JStG) 2009 zugestimmt. Nachfolgend sollen die wichtigsten Änderungen aufgezeigt werden. Vorweg sei erwähnt, dass die im Regierungsentwurf vorgesehene heftig umstrittene Einführung des hälftigen Vorsteuerausschlusses für Fahrzeuge, die sowohl betrieblich wie auch privat genutzt werden, nicht in das Gesetz aufgenommen wurde. Es bleibt also beim geltenden Vorsteuerabzug und der Besteuerung der privaten Verwendung. Betriebliche Gesundheitsförderung: Leistungen bzw. Zuschüsse des Arbeitgebers zur betrieb lichen Gesundheitsförderung sind unter weiteren Voraussetzungen jährlich bis 500 € je Arbeit nehmer steuerfrei. Darunter fallen z. B. Kurse für Rückengymnastik, zur gesunden Ernährung, Suchtprävention, Stressbewältigung usw. Nicht darunter fällt die Übernahme der Beiträge für einen Sportverein oder ein Fitnessstudio.Schulgeldzahlungen: Bei Besuch deutscher anerkannter Privatschulen ist ein Steuerabzug von 30 °/o des Schulgeldes als Sonderausgabe möglich. Künftig ist Schulgeld, das für ausländische Privatschulen gezahlt wird, die sich im europäischen Wirtschaftsraum befinden, auch als Son derausgabe von der Steuer absetzbar. Die Schule muss zu einem Schulabschluss führen, der durch ein inländisches Ministerium oder die Kultusministerkonferenz anerkannt wird oder einen gleichwertigen Abschluss darstellt. Der Sonderausgabenabzug wurde auf einen steuerlich wirk samen Höchstbetrag von 5.000 € Euro beschränkt, was einer Leistung von 16.667 € entspricht. Für deutsche Schulen im Ausland ist das Schulgeld wie bisher selbst dann abziehbar, wenn diese sich außerhalb des EU/EWR-Raums befinden. Anmerkung: Diese Änderungen gelten rückwirkend ab 1.1.2008. Außerdem wird in allen noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheiden früherer Jahre ein Abzug zugelassen. Faktorverfahren: Ehepartner können ab 2010 alternativ zur Steuerklassenkombination III/V die neue Kombination „l V-Faktor/1 V-Faktor" wählen. Damit soll eine angemessenere Lohnsteuerver teilung gewährleistet werden. Die Einführung des Faktorverfahrens lehnte der Bundesrat zu nächst ab. Nach seiner Auffassung war es u. a. mit der Zielsetzung, überflüssige Steuerbürokratie abzubauen, nicht vereinbar. Nunmehr wurde die umstrittene und datenschutzrechtlich bedenk liche Regelung doch eingeführt.Ausländische Quellensteuer: Die festgesetzte und gezahlte ausländische, der deutschen Ein kommensteuer entsprechende Quellensteuer ist ab 2009 auf die Abgeltungsteuer anrechenbar. Strafverfolgungsverjährung: Eine Steuerhinterziehung verjährte auch bisher erst nach 10 Jah ren. In manchen Fällen konnte bei Steuerhinterziehung zwar noch die Steuerfestsetzung geän dert, jedoch der Täter nicht mehr strafrechtlich belangt werden. Die sog. Verfolgungsverjährung ist grundsätzlich auf 10 Jahre verlängert worden. Die Verjährungsfrist gilt jedoch nur für beson ders schwere Fälle der Steuerhinterziehung.
Extremistische Vereine: Vereine werden ab dem 1.1.2009 nur noch dann als gemeinnützig aner kannt, wenn sie nach der Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung kein extremistisches Gedankengut fördern und sich an die verfassungsmäßige Ordnung halten. Dabei kommt es neben der Satzung auch auf das tatsächliche Verhalten der Vereinsmitglieder an.
Vollstreckung bei Schenkung: Schenkt ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert, konnten die Finanzbehörden bisher zeitlich unbeschränkt auf den Empfänger zurückgreifen. Diese Möglichkeit wird durch das JStG 2009 auf den Ablauf des 10. Kalenderjahres nach dem Ergehen des Aufteilungsbescheides beschränkt.
|
|
Letzte Aktualisierung ( Monday, 8. February 2010 )
|
|
|
Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen durch die Weitergeltung der Pendlerpauschale |
|
|
|
|
Wednesday, 4. February 2009 |
Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen durch die Weitergeltung der Pendlerpauschale
Einnahmen sind dann nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit ein Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz erheben kann und die Lohnsteuer nicht individuell nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers erhebt. Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers gehören zu diesen Einnahmen. Vorher: Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) waren Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers ab Januar 2007 für die ersten 20 Kilometer des Arbeitsweges dem Arbeitsentgelt zuzurechnen und sozialversicherungsrechtlich als beitragspflichtig zu behandeln, weil eine Pauschalbesteuerung erst ab dem 21. Kilometer des Arbeitsweges zulässig war. Die Fahrtkostenzuschüsse für die ersten 20. Kilometer des Fahrtweges waren stattdessen individuell nach den Merkmalen der Steuerkarte des Arbeitnehmers zu versteuern. Nachher: Nach der Entscheidung des BVerfG können Fahrtkostenzuschüsse für die ersten 20 Kilometer des regelmäßigen Arbeitsweges wieder pauschal versteuert werden mit der Folge, dass sie nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind. Auswirkungen für die laufende Beitragszahlung in der Sozialversicherung: Aufgrund der Entscheidung des BVerfG sind Arbeitgeber seit Dezember 2008 wieder berechtigt, den Fahrtkostenzuschuss bereits ab dem ersten Kilometer des Arbeitsweges pauschal zu besteuern. Diese Einnahmen des Arbeitnehmers sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, sodass im Ergebnis darauf keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Kein automatischer Erstattungsanspruch: Die Verfassungswidrigkeit allein bewirkt nicht automatisch, dass die vom Arbeitgeber auf Fahrtkostenzuschüsse bis zum 20. Kilometer entfallenden Sozialversicherungs-beiträge rückwirkend zu Unrecht gezahlt wurden. Vielmehr liegt eine unrechtmäßige Beitragszahlung nur dann vor, wenn mit Zustimmung des Finanzamtes eine Pauschalbesteuerung für zurückliegende Beschäftigungszeiträume tatsächlich erfolgt. Nach erfolgter zulässiger Pauschalbesteuerung ist ein Erstattungsanspruch auch für zurückliegende Beschäftigungszeiträume grundsätzlich gegeben. Verrechnung zulässig: Erstattungsanträge sind in der Regel nicht erforderlich. Zur unbürokratischen Abwicklung bietet sich für den Arbeitgeber auch die Möglichkeit der Verrechnung der zu Unrecht gezahlten Beiträge. Entgegen den „Gemeinsamen Erstattungsgrundsätzen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung" ist in diesen Fällen ausnahmsweise eine Verrechnung über den Zeitraum von 24 Kalendermonaten hinaus zulässig und muss spätestens bis zum Dezember 2009 erfolgt sein. In diesem Zusammenhang ist aber vom Arbeitgeber zu gewährleisten, dass Verrechnungen nur für die Arbeitnehmer vorgenommen werden, denen zwischenzeitlich keine entgeltabhängigen Leistungen durch die Sozialversicherung (z. B. Krankengeld) gewährt worden sind. Für alle Fälle mit entgeltabhängiger Leistungsgewährung sind gesonderte Erstattungsanträge bei der jeweils zuständigen Einzugsstelle zu stellen. Ab Januar 2009 vorgenommene Verrechnungen für Zeiten bis 31.12.2008 dürfen nicht in den laufenden Beitragsnachweis aufgenommen werden, sondern sind in einem Korrektur-Beitragsnachweis gesondert aufzuzeigen. |
|
Letzte Aktualisierung ( Monday, 8. February 2010 )
|
|
|
Pauschalsteuerliche Auswirkung durch die Weitergeltung der Pendlerpauschale |
|
|
|
|
Wednesday, 4. February 2009 |
|
Pauschalsteuerliche Auswirkung durch die Weitergeltung der Pendlerpauschale Der Arbeitgeber kann nach einer Information des Bundesfinanzministeriums bereits für nach dem 31.12.2006 beginnende Lohnzahlungszeiträume die Fahrtkostenzuschüsse und geldwerten Vorteile aus Sachleistungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem ersten Entfernungskilometer pauschal besteuern. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2007 oder 2008 bereits übermittelt oder erteilt hat. Macht der Arbeitgeber von der Pauschalierungsmöglichkeit Gebrauch, so darf er die bereits übermittelte oder erteilte Lohnsteuerbescheinigung aber nicht ändern. Zum Zweck einer möglichen Änderung der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vielmehr (formlos) zu bescheinigen, dass er einen bisher im Kalenderiahr 2007 (und ggf. 2008 gesondert) in Höhe von ...€ individuell besteuerten Arbeitslohn nunmehr pauschal besteuert hat. Der Arbeitnehmer kann dann mit dieser Bescheinigung über die rückwirkend durchgeführte Pauschalbesteuerung im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung 2007 (und ggf. 2008) eine entsprechende Korrektur des Arbeitslohns geltend machen. |
|
Letzte Aktualisierung ( Monday, 8. February 2010 )
|
|
|
Neue Reisekostenvergütung bei Auswärtstätigkeiten im Ausland ab dem 1.1.2009 |
|
|
|
|
Wednesday, 4. February 2009 |
|
Neue Reisekostenvergütung bei Auswärtstätigkeiten im Ausland ab dem 1.1.2009 Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 17.12.2008 die neuen Pauschbetrage für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich oder betrieblich veranlasste Auslandsreisen ab dem 1.1.2009 bekannt gemacht. Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend. Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind nur in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar, für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend. Die Pauschbeträge gelten entsprechend für Geschäftsreisen in das Ausland und doppelte Haushaltsführungen im Ausland. Sie können im Internet auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums http://www.bundesfinanzministerium.de und dort unter BMF-Schreiben abgerufen werden. |
|
Letzte Aktualisierung ( Monday, 8. February 2010 )
|
|
|
|
<< Anfang < Vorherige 1 2 Nächste > Ende >>
|
| Ergebnisse 1 - 9 von 14 |