Allgemeines
Überlassung von dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung .... PDF Drucken E-Mail
Tuesday, 13. January 2009

Überlassung von dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Wird der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges zu privaten Fahrten nach der 1-%-Regelung besteuert, so ist der geldwerte Vorteil um monatlich 0,03% des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu erhöhen, wenn das Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden kann.

Letzte Aktualisierung ( Monday, 8. February 2010 )
 
Arbeitgeber zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten verpflichtet PDF Drucken E-Mail
Tuesday, 13. January 2009

Arbeitgeber zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten verpflichtet

Um einen möglichst reibungslosen Ablauf und eine schnelle Bearbeitung aller Steu­erdaten zu ermöglichen, wurden Arbeitgeber und Unternehmer bereits ab 2005 - mit Ausnahmen - gesetzlich zur elektronischen Übermittlung der Daten der Lohnsteuer­bescheinigungen, Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen ver­pflichtet. Bislang hat die Finanzverwaltung im Einzelfall Ausnahmen ermöglicht.

Lohnsteuerbescheinigung nur noch elektronisch:

Die Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeits­löhnen der Arbeitnehmer sind ab sofort von allen Arbeitgebern bis spätestens 28. Februar des Folgejahres elektronisch zu übermitteln. Dies gilt auch für Arbeitgeber, die bisher die Lohnsteu­erkarte manuell ausgefüllt haben. Ausgenommen sind nur noch Arbeitgeber, die ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung mit pauschalversteuertem Arbeits­lohn im Privathaushalt beschäftigen (sogenannte Minijobber) und nicht über eine maschinelle Lohnabrechnung verfügen. Nur dieser Personenkreis kann auch weiterhin die Lohnsteuerkarte manuell ausfüllen.
Kapitalertragsteuer-Anmeldung für Arbeitgeber ebenfalls nur noch elektronisch:
Auch die
Anmeldung dereinbehaltenen Kapitalertragsteuer ist ab dem 1.1.2009 laut Einkommensteuerge­
setz grunds
ätzlich nur noch auf elektronischem Wege möglich.
Datenübermittlung nur noch mit Authentifizierung:
Die Lohnsteuerbescheinigung sowie die
Kapitalertragsteuer-Anmeldung mü
ssen ab 2009 mithilfe einer sogenannter Sicherheitsauthentifizierung übermittelt werden. Hierzu ist eine einmalige Registrierung im ElsterOnline-Portal
unter www.elsteronline.de/eportal
erforderlich. Mit dem Internetportal ElsterOnline stellt die Finanzverwaltung den Arbeitgebern kostenlose Programme und einen schnellen Weg zur Über­mittlung ihrer Steuerdaten zur Verfügung.Eine Registrierung sollte möglichst bald stattfinden, um Engpässen aus dem Weg zu gehen und rechtzeitig auf die neue Übermittlungsart vorbereitet zu sein.

 

Letzte Aktualisierung ( Monday, 8. February 2010 )
 
Sofortmeldepflicht für Arbeitgeber gegen Schwarzarbeit PDF Drucken E-Mail
Tuesday, 13. January 2009

Sofortmeldepflicht für Arbeitgeber gegen Schwarzarbeit

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorbereitet. So wird die Meldepflicht der Arbeitgeber zur Sozialversicherung stark verändert. Bisher mussten die Meldungen über neu eingestell­te Arbeitnehmer mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens sechs Wochen nach dem Beschäftigungsbeginn, abgegeben werden. Damit ist es den Kontrollbehörden vor Ort nicht möglich, Sachverhalte abschließend zu klären, wenn noch keine Meldung bei der Sozialversicherung vorliegt Jetzt wird eine Sofortmeldepflicht eingeführt.

Bestimmte Arbeitgeber müssen ab 1.1.2009 neu eingestellte Mitarbeiter sofort - bei ihrer Aufnahme - der Sozialversicherung melden. Damit soll die Behauptung erschwert werden, die Arbeit sei erst am Tag der Überprüfung aufgenommen worden und eine Meldung damit noch nicht erforderlich. Wenn eine Meldung über einen Mitarbeiter bei der Rentenversicherung nicht vorliegt, ist dies ein eindeutiges Verdachtsmoment für Schwarzarbeit.

Betroffen sind u. a. folgende Wirtschaftsbereiche: Gaststätten und Beherbergung, Bau, Personen­beförderung, Transport und Logistikgewerbe, Spedition, Auf- und Abbau von Messen, Schausteller, Forstwirtschaft und (neu aufgenommen) die Fleischereiwirtschaft.

Außerdem wird die Pflicht, Personaldokumente (Personalausweis, Pass) mitzuführen und vorzulegen, erheblich ausgeweitet. Sie bleibt aber auf die Branchen, in denen ein erhöhtes Risiko der Schwarzar­beit und illegalen Beschäftigung besteht, beschränkt. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten auf die Mitführüngspflicht schrittlich hinzuweisen und den Hinweis in den Personalakten zu hinterlegen. Die Verletzung der Pflichten wird mit einem Ordnungsgeld für Arbeitgeber bis zu 1.000 Euro und für Arbeitnehmer bis zu 5.000 Euro geahndet.

Letzte Aktualisierung ( Monday, 8. February 2010 )