|
Zur Schätzungsbefugnis des Finanzamtes |
|
|
|
|
Friday, 10. October 2008 |
|
Zur Schätzungsbefugnis des Finanzamtes Buchungen oder Aufzeichnungen dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Bei einer Veränderung einer erfolgten Buchung muss der Inhalt der ursprünglichen Buchung, z. B. durch Aufzeichnungen über die durchgeführten Änderungen (Storno- oder Neubuchung), die als Bestandteil der Buchführung aufzubewahren sind, feststellbar bleiben. Ist eine verwendete Kasse grundsätzlich manipulierbar und wird das Kassenbuch nur buchmäßig geführt, ohne den rechnerischen Soll-Kassenbestand zu ermitteln, liegen erhebliche Zweifel vor, ob die Buchführung den Vorschriften entspricht. In solchen Fällen ist das Finanzamt grundsätzlich zur ergänzenden Schätzung der Umsätze befugt. Insbesondere dann ist zu schätzen, wenn der Steuerpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Steuergesetzen zu führen hat, nicht vorlegen kann oder wenn die Buchführung oder die Aufzeichnungen der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden können. |
|
Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 11. August 2009 )
|
|
|
Nachweis eines Pkw als (gewillkürtes) Betriebsvermögen |
|
|
|
|
Friday, 10. October 2008 |
|
Nachweis eines Pkw als (gewillkürtes) Betriebsvermögen Sowohl privat wie auch betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter, wie z. B. ein Pkw, können als (gewillkürtes) Betriebsvermögen behandelt werden, wenn sie mindestens zu 10 % betrieblich genutzt werden. Den Umfang der betrieblichen Nutzung hat der Steuerpflichtige nachzuweisen, d. h. es darzulegen und glaubhaft zu machen. Dies kann in jeder geeigneten Form erfolgen. Auch die Eintragungen in Terminkalendern, die Abrechnung gefahrener Kilometer gegenüber den Auftraggebern, Reisekostenaufstellungen sowie andere Abrechnungsunterlagen können zur Glaubhaftmachung geeignet sein. Daher kommt es für die Frage, ob ein Pkw im Privatvermögen gehalten oder (gewillkürtes) Betriebsvermögen ist, nicht darauf an, ob ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegt. Sind entsprechende Unterlagen nicht vorhanden, kann die überwiegende betriebliche Nutzung durch formlose Aufzeichnungen über einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum (i. d. R. 3 Monate) glaubhaft gemacht werden. Dabei reichen Angaben über die betrieblich veranlassten Fahrten (jeweiliger Anlass und die jeweils zurückgelegte Strecke) und die Kilometerstände zu Beginn und Ende des Aufzeichnungszeitraumes aus. |
|
Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 11. August 2009 )
|
|
|
Haushaltsnahe Dienstleistungen: stren¬ge Anforderungen an den Nachweis der Bezahlung ... |
|
|
|
|
Friday, 10. October 2008 |
|
Haushaltsnahe Dienstleistungen: strenge Anforderungen an den Nachweis der Bezahlung der Handwerkerrechnung Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Handwerkerleistung durch Beleg des Kreditinstituts nachweist. Für den Nachweis der Bezahlung von Handwerkerleistungen, die als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich berücksichtigt werden sollen, reicht es nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts nicht aus, dass der Steuerpflichtige darlegt, dass die Handwerkerleistung bar bezahlt worden ist und außerdem durch einen Kontoauszug vom Geschäftskonto des Handwerkers belegt wird, dass der Betrag zeitnah auf dessen Konto eingezahlt worden ist. Dadurch ist nicht sichergestellt, ob die auf das Geschäftskonto eingezahlten Beträge tatsächlich vom auftraggebenden Steuerpflichtigen stammen. Das FG geht davon aus, dass der Steuerpflichtige nur einen Bankbeleg für die Zahlung auf dessen Konto des Leistungserbringers wird vorlegen können, wenn er die Zahlung auf dessen Konto - z. B. durch Überweisung — vorgenommen hat. Anmerkung: Beim Bundesfinanzhof ist ein Verfahren anhängig, das klären soll, ob der Ausschluss der Barzahlung bei der Gewährung der Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen verfassungswidrig ist. |
|
Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 11. August 2009 )
|
|
|
Einsprüche bezüglich der Einkünfte aus Kapitalvermögen und des Solidaritätszuschlags |
|
|
|
|
Friday, 10. October 2008 |
|
Einsprüche bezüglich der Einkünfte aus Kapitalvermögen und des Solidaritätszuschlags Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit Allgemeinverfügung vom 22.7.2008 festgelegt, dass alle an diesem Datum anhängigen Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer sowie gegen gesonderte und einheitliche Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen zurückgewiesen werden, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen verstoße gegen das Grundgesetz. Das Gleiche gilt für Einsprüche gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags. Dieser Allgemeinverfügung können betroffene Steuerpflichtige nur auf dem Klageweg beim Finanzgericht entgegentreten. Die Frist für die Erhebung der Klage beträgt ein Jahr. Anmerkung: Vor dem Niedersächsischen Finanzgericht ist zwischenzeitlich erneut ein Verfahren gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags anhängig. Sollte dieses Verfahren positiv für die Steuerpflichtigen entschieden werden, wird sich mit der Frage sicherlich auch der Bundesfinanzhof bzw. das Bundesverfassungsgericht noch einmal befassen müssen. |
|
Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 11. August 2009 )
|
|
|
Arbeitsverträge unter Angehörigen müs¬sen strenge Anforderungen erfüllen |
|
|
|
|
Friday, 10. October 2008 |
|
Arbeitsverträge unter Angehörigen müssen strenge Anforderungen erfüllen Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen können als Betriebsausgaben steuerlich angesetzt werden, wenn er aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der pünktlichen und regelmäßigen Lohnzahlung erfüllt. Bei Angehörigen inuss jedoch ganz besonders sicher- gestellt sein, dass die Vertragsbeziehung und die auf ihr beruhenden Leistungen tatsächlich dem betrieblichen und nicht - z. B. als Unterhaltsleistungen - dem privaten Bereich zuzurechnen sind. Indizmerkmal für die Zuordnung der Vertragsbeziehungen zum betrieblichen Bereich ist insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist. Ist die vom Arbeitnehmer zu erbringende Arbeitsleistung im Vertrag nicht im Einzelnen festgelegt, so steht dies der steuerlichen Anerkennung des Vertrags dann nicht entgegen, wenn die Leistung bestimmbar ist. Die Zulässigkeit mündlicher Absprachen zum Einsatz des Arbeitnehmers im Falle fehlender schriftlicher Fixierung der Modalitäten des Arbeitseinsatzes folgt daraus, dass ein Arbeitsvertrag weder unter fremden Dritten noch unter Angehörigen schriftlich abgeschlossen werden muss, um wirksam zu sein, bzw. anerkannt zu werden; die Schriftform ist aber zwecks leichteren Nachweises des Vertragsinhalts empfehlenswert. Da der Arbeitgeber die objektive Beweislast dafür trägt, dass sein Angehöriger in seinem Betrieb nicht auf einer familiären Grundlage, sondern auf einer steuerlich anzuerkennenden Leistungsaustauschbeziehung tätig geworden ist, können die geltend gemachten Betriebsausgaben steuerlich dann nicht anerkannt werden, wenn es an einem Nachweis für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit fehlt. Anmerkung: Auch wenn geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch bezüglich der Vertragsdurchführung für sich allein nicht immer zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses führen, sollten ganz besonders Verträge mit nahen Angehörigen stets schriftlich fixiert und im Detail ausgearbeitet werden, wenn sie steuerfichretevantsein sollen. Bei neuen Arbeitsverhältnissen werden die Arbeitsverträge grundsätzlich im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Statusprüfung angefordert. |
|
Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 11. August 2009 )
|
|
|
|
<< Anfang < Vorherige 1 2 Nächste > Ende >>
|
| Ergebnisse 1 - 9 von 10 |